Für eine ergotherapeutische Leistung ist eine ärztliche Verordnung von Ihrem Facharzt oder Hausarzt notwendig. Die Therapieleistungen sowie die Anzahl und die Dauer der Sitzungen müssen genau aufgelistet sein. Die Verordnung muss von Ihrer Krankenkassa bewilligt werden.
Ich bin eine Wahltherapeutin. Am Ende der Therapieserie erhalten Sie von mir eine Honorarnote, die Sie zuerst einzahlen und dann bei der Krankenkassa einreichen können. Je nach Krankenkassa wird Ihnen der entsprechende Anteil rückerstattet. Der Rest ist Selbstbehalt bzw. kann bei Ihrer Privaten Zusatz - bzw. Unfallversicherung eingereicht werden.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, sagen Sie ihn bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Andernfalls haben Sie bitte Verständnis, dass dieser Termin in Rechnung gestellt wird.